Weitere Informationen zur innergemeinschaftlichen Lieferung
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Lieferungen von einem in ein anderes EU-Land umsatzsteuerfrei. Generell erhält eine umsatzsteuerregistrierte Firma, deren UID für den innergemeinschaftlichen Erwerb gültig ist, beim Kauf von Waren in einem anderen EU-Land eine Nettorechnung, insofern
- Waren von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen transportiert werden.
- Waren erworben werden, die im Lieferland Verwendung finden.
- Waren im Lieferland umsatzsteuerpflichtig sind.
Wenn Sie die innergemeinschaftliche Lieferung wählen, sind Sie für die Abführung der Umsatzsteuer im Lieferland verantwortlich. Wenn Sie dies ausgewählt haben, prüft unser System automatisch im MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission, ob Ihre UID für den innergemeinschaftlichen Erwerb gültig ist.
Insofern dies der Fall ist, wird Ihre Bestellung automatisch umgestellt.
Bitte achten Sie dabei darauf, dass Ihre Rechnungsanschrift mit der im MIAS hinterlegten Adresse übereinstimmt. Sollten wir dabei noch weitere Informationen benötigen, kontaktieren wir Sie per E-mail.
Beispiele (Seite der Europäischen Kommission)